agb & Hausordnung

AGB Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
  6. Einlösung von Tickets
  7. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
  8. Liefer- und VersandbedingungenAnwendbares Recht
  9. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung / Programmänderungen oder Einschränkungen
  10. Anwendbares Recht
  11. Gerichtsstand
  12. Alternative Streitbeilegung
  13. salvatorische Schlussklausel

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Milbrodt Events (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Tickets, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Tickets abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese AGB regeln lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von Milbrodt Events enthaltenen Daten übernommen.

2.3 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.

2.4 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellten Tickets liefert, wobei insoweit der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers hat der Kunde seine Angaben auf mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen zu prüfen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.9 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung des Kunden nach den §§ 346 ff. BGB, sowie unter Ausschluss von § 350 BGB, zu stornieren, für die bereits eine Transaktionsnummer, Bestellnummer oder Ordernummer zugeteilt wurde, wenn der Kunde gegen spezifische Bedingungen verstößt, die  im Rahmen des Vorverkaufs festgelegt wurden oder versucht, diese zu umgehen (z. B. durch Überschreitung der Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Versuch der Umgehung durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile usw.), und/oder offene Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden bestehen. Insbesondere bedarf die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und/oder Marketingzwecke (z. B. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und/oder andere gewerbliche Gewinnspiele) sowie der Ticketweiterverkauf im Zugangs- und/oder Eingangsbereich der Veranstaltungsstätte der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Veranstalters. Die Stornierung/Rücktrittserklärung kann auch stillschweigend durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

 

  1. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2  Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht zudem nicht bzw. kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung, insbesondere bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer 2.4 durch Milbrodt Events bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
  2. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB).

3.3  Für alle anderen Verträge mit Verbrauchern gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

MILBRODT EVENTS

Göhler Straße 52

23758 Oldenburg in Holstein

Telefon Festnetz: 04361/4409 / Handy: 0172 4196034

(Gebühren gemäß Ihrer Vereinbarung mit Ihrem Netzanbieter)

E-Mail: ???

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür steht Ihnen das beigefügte Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

MusterWiderrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an unsere Adresse. Alternativ können Sie das Formular auch per E-Mail an [E-Mail-Adresse] oder per Fax an [Faxnummer] senden.)

  • An MILBRODT EVENTS, Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein

 

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

  • Name des/der Verbraucher(s)

 

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

  • Datum

 

[Ende des Muster-Widerrufsformulars, (*) Unzutreffendes streichen]

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts Anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.4 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
    • Beim Verbraucher behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets wird die Übertragung des Anspruchs aus dem Ticket von der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags abhängig gemacht. Diese Sicherungsrechte können auf Dritte übertragen werden.

 

  • Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets wird die Übertragung des Anspruchs aus dem Ticket von der Begleichung aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden abhängig gemacht. Auch diese Sicherungsrechte können auf Dritte übertragen werden.

 

  • Der Kunde kann nur dann mit seinen Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  • Wenn der Kunde gegenüber dem Verkäufer mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist, werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

 

  1. Einlösung von Tickets

6.1 Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.

6.2 Das Ticket ist übertragbar. Ist der Verkäufer zugleich auch Veranstalter, kann er mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der das Ticket am Veranstaltungsort einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 

  1. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
  • Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich uneingeschränkt auf Schadensfälle gemäß dem Produkthaftungsgesetz, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, arglistiges Verschweigen von Mängeln sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Verkäufer für Schäden infolge der Verletzung einer Garantie.

 

  • Für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, auch bekannt als Kardinalpflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Verkäufer beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

 

  • In allen anderen Fällen, insbesondere bei Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, haftet der Verkäufer nicht.

 

  • Ein Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Verkäufer zu vertretenden Pflichtverletzung, die keinen Mangel an der Ware darstellt, vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

 

  • Der Verkäufer haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

 

  • Sofern die Haftung des Verkäufers gemäß den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

  1. Liefer- und Versandbedingungen

Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:

– per E-Mail  an die vom Käufer bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

 

  1. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung / Programmänderungen oder Einschränkungen

9.1 Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet, soweit der Besucher dadurch nicht wesentliche Teile der Veranstaltung selbst nicht mehr erleben kann. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

9.2 Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der möglichen Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens kann/muss der Veranstalter den Zutritt vorübergehend beschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet; der Kartenkauf begründet insoweit nicht den Anspruch auf jederzeitigen Zutritt zu allen Veranstaltungsbereichen.

9.3 Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

9.4 Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung oder Absage der Veranstaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.5 Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen künstlerischen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.

9.6 Bei Programmänderungen, Absagen einzelner Shows oder Programmpunkte sowie der Streichung von Auftritten, auch von sogenannten Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange diese Änderungen innerhalb eines bestimmten Rahmens bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte müssen vom Besucher akzeptiert werden. Der Veranstalter wird Änderungen umgehend auf der Homepage der Veranstaltung bekannt geben.

 

  1. Anwendbares Recht

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 

  1. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist 23758 Oldenburg in Holstein, sofern der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

 

  1. Alternative Streitbeilegung

12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

  1. salvatorische Schlussklausel

Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine

Regelung zu ersetzen ist, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen

Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hausordnung Inhaltsverzeichnis

 

  1. Veranstalter
  2. Geltungsbereich
  3. Hausrecht
  4. Einlass
  5. Aufenthalt auf dem Veranstaltungs- / Campinggelände, in Veranstaltungsgebäuden sowie auf Parkplätzen
  6. Verbotene Gegenstände
  7. Foto & Videoaufnahmen
  8. Sicherheit & Rettungswege
  9. Haftung

 

  1. Veranstalter

Die Firma Milbrodt Events, Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein ist für die Organisation und Durchführung der Verantwortung zuständig (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter)

  1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt als allgemeine Geschäftsbedingung zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Verantstalter und/oder dem Besucher und dem Veranstalter für den Besuch sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätzen, Campingflächen und Wegen zur Veranstaltungsstätte.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.

Durch den Kauf eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab. 

Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an.

 

  1. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.

Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

 

  1. Einlass

Der Zutritt ist nur für Besucher ab 16 Jahren möglich. Minderjährige Besucher müssen hierbei jederzeit von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Eine erziehungsbeauftragte Person ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Dieser Nachweis (Muttizettel) ist dem Veranstalter unmittelbar vor dem Einlass unaufgefordert vorzulegen und während der Veranstaltung mitzufühen. Dem Veranstalter ist zudem auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.

Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die  Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.

Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet. Für einen wiederholten oder mehrmaligen Einlass kann vor Ort ein Wiedereinlassband gekauft werden.  Erneuter Einlass wird nur gewährt, wenn der Besucher ein verschlossenes, unversehrtes Wiedereinlassband um das Handgelenk trägt. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich. Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.

Der Veranstalter kann den Einlass zum Veranstaltungs- / Campinggelände, zu Veranstaltungsgebäuden sowie Parkplätzen verweigern, wenn der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt, der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert, der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien,Behältnisse oder des Wiedereinlassbandes verweigert, der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln steht, der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände bei sich führt, gegen den Besucher ein Hausverbot besteht, der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften, der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.

In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Mit dem Kauf von Eintrittskarten nehmen die Ticketkäufer zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung vom Veranstalter umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

 

  1. Aufenthalt auf dem Veranstaltungs- / Campinggelände, in Veranstaltungsgebäuden sowie auf Parkplätzen

Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und diese oder eine alternativ vom Veranstalter ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.

Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist jederzeit und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.

Es ist dem Besucher verboten, den Veranstaltungsablauf zu stören, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen, strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte (insbesondere durch körperliche Gewalt, „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo Tanzen“, Werfen von Gegenständen oder Ähnliches) zu gefährden, Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden, Anlagen und Einrichtungen, Bäume usw. zu beschmieren, zu bekleben, zu beschädigen oder zu entfernen, Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu beschädigen oder zu besteigen, Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein, das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB), ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikeln und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen, Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu machen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten, oder Pfand bzw. Pfandgefäße zu sammeln und/oder zu erbetteln; bei Verstoß wird das gesammelte Pfand konfisziert und ein Hausverbot erteilt. Dies gilt für den Bereich in dem der Veranstalter das Hausrecht ausübt.

Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden entsprechend strafrechtlich verfolgt. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

  1. Verbotene Gegenstände

Das Führen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den Besucher verboten:

  • Waffen aller Art,
  • Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig einem anderen, friedlichen Zweck dienen (z.B. Rucksack), , sofern sie in ihrer Beschaffenheit derart gestaltet sind, dass eine Verletzung von Personen und Tieren ausgeschlossen ist.
  • Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt,
  • Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches,
  • Laserpointer,
  • ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (z.B. Sprüh-Deos, Haarspray),
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte,
  • Stangen oder Stöcke, soweit nicht im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung erforderlich,
  • sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich über die Webseite der Veranstaltung zugelassen,
  • einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
  • Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),
  • Kommerziell einzusetzende, politische oder religiöse Gegenstände (soweit sie nicht als typische Bekleidungsstücke der jeweiligen Religion dienen) aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter,
  • rassistische, fremdenfeindliche, links- und rechtsradikale Propagandamittel, insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen,
  • Masken (z.B. Sturmhauben), die nicht ersichtlich kostümierenden Zwecken dienen und Motorradhelme,
  • elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. ist ein Mobiltelefon erlaubt),
  • Getränke und Speisen jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.
  • Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter,
  • Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel),
  • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge,
  • Tiere jeder Art und Größe,
  • sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen, auch solche, die in der zuvor aufgeführten Liste nicht benannt sind. Daher wird darum gebeten, im Zweifelsfall vorab beim Veranstalter anzufragen.  

  1. Aufzeichnungen des Veranstalters

Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und für Marketingmaßnahmen im Print- und Onlinebereich (darunter soziale Netzwerke/Medien) des Veranstalters genutzt werden.

 

  1. Sicherheit: Rettungswege, Anweisungen, Lärm, Witterungseinflüsse, Sperrung/Räumung

Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.

Fluchtwege; Rettungswege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.

Es handelt sich um eine Musikveranstaltung, bei der Musik aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden verursachen kann. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass insbesondere der längere Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich sein kann. Jeder Besucher ist selbst für seine Gesundheit verantwortlich ist und verpflichtet geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Tragen von Gehörschutz, das Einhalten von Belastungspausen sowie die Wahl eines Aufenthaltsortes, der den individuellen Hörgewohnheiten entspricht. .

 

  1. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für beim Besucher verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Für beim Besucher vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.